Leistungsausschluss | Was wir Ihnen nicht anbieten
Es werden keine Dienste zu steuerlichen Zwecken gemäß §5 Steuerberatungsgesetz / StBerG erbracht, wie bspw. die Übernahme der Finanzbuchhaltung und des Jahresabschlusses zu steuerlichen Zwecken. Diese Tätigkeiten bleiben nach wie vor den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Wir arbeiten partnerschaftlich mit Ihrem bisherigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen.
Wir möchten ergänzen – nicht ersetzen.